Verlegehinweise

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Ware vor Verlegung übernommen und auf Menge, Maßhaltigkeit, Qualität
    geprüft werden muss. Reklamationen nach Verlegung der Ware werden nicht anerkannt.
  2. Dehnfugen müssen aus dem Untergrund übernommen werden.
  3. Für die richtige Anordnung der Dehnfugen hat der Hersteller des Untergrundes zu sorgen.
  4. Bei Mörtelbett-Verlegung muss eine Trenn- oder Gleitschicht auf der Betondecke verlegt werden.
    (Baufolie mindestens 0,1 mm stark!)
  5. Bauseits ist sicher zu stellen, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für die vorgesehenen
    Steinmetzarbeiten gewährleistet ist.
  6. Das für die Ableitung von Niederschlagswasser im Außenbereich bzw. vom Brauchwasser im
    Innenbereich notwendige Gefälle ist mit dem Untergrund herzustellen.
  7. Das Mindestgefälle des Bodenbelages im Außenbereich darf 2 % nicht unterschreiten. Die Rauhigkeit der Oberfläche ist zu berücksichtigen.
  8. Fußbodenheizung: Vor Beginn der Verlegearbeiten ist gemäß Ö-NORM N 7560, Teil 2, die beheizte Fußbodenkonstruktion bauseits nachweislich auszuheizen.
  9. Bei Natursteinen sind bedingt durch die Besonderheit einer Steinsorte Farbschwankungen und Strukturschwankungen zulässig. Naturstein kann aufgrund der Witterung seine Farbe verändern, zB. Nachdunkeln usw.
  10. Kittungen sind kein Grund zur Beanstandung.
  11. Prüfungen des Untergrundes: Die Prüfung des Auftragnehmers hat nur mittels Augenschein und einfacher Hilfsmittel zu erfolgen.
  12. Bei Verlegung von Bodenplatten ohne Verlegeplan ist vor Beginn der Verlegearbeiten die Art des Plattenverbandes und der Fugenrichtung mit der Lage der Paßschare mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
  13. Beim Verlegen von Bodenplatten in verschiedenen Gefällen entstehen Überzähne.
  14. Pressfugen sind nicht zulässig.
  15. Verlegemörtel: Als Zuschlagsstoff ist für den Verlegemörtel eine Ausfallskörnung
    z.B. 3 – 5 oder 4 – 8 zu verwenden. (Ausfallskörnungen dürfen keine Feinanteile enthalten!)
  16. Die Dicke der Mörtelschicht beträgt bei befahrbaren Bodenplatten mindestens 4 cm
    und bei nicht befahrbaren Bodenplatten mindestens 2 cm.
  17. Bei gelieferter Ware errechnet sich die Gesamtfläche inkl. Fugenanteil.
  18. Retourware wird nur in einwandfreiem Zustand zurückgenommen!
  19. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Natursteinen offene Poren vorhanden sind und darum eine
    entsprechende Imprägnierung/Versiegelung vorgenommen werden muss!
  20. Wir weisen darauf hin, dass Naturstein im Innenbereich nach der Verlegung gereinigt und
    imprägniert werden muss.
  21. Vor der Montage hat sich der Monteur zu vergewissern, ob das zu verlegende Gestein anfällig für Verwindungen und Verwerfungen (erhöhte Wasseraufnahme) ist.
  22. Gestein, das sich verwinden kann, muss mit einem schnell abbindenden Kleber verarbeitet werden.
    Weiters muss es an der Oberfläche gewässert und mit Fließ abgedeckt werden, um das
    Auftrocknen zu verzögern.
  23. Bodenbeläge in Zementmörtel (auch Kleber, usw.) dürfen auf keinen Fall gesalzen werden,
    da es ansonsten zu Schäden im  Fugen- und Mörtelbereich kommen kann.

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