Verlegehinweise
- Wir weisen darauf hin, dass die Ware vor Verlegung übernommen und auf Menge, Maßhaltigkeit, Qualität
geprüft werden muss. Reklamationen nach Verlegung der Ware werden nicht anerkannt. - Dehnfugen müssen aus dem Untergrund übernommen werden.
- Für die richtige Anordnung der Dehnfugen hat der Hersteller des Untergrundes zu sorgen.
- Bei Mörtelbett-Verlegung muss eine Trenn- oder Gleitschicht auf der Betondecke verlegt werden.
(Baufolie mindestens 0,1 mm stark!) - Bauseits ist sicher zu stellen, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für die vorgesehenen
Steinmetzarbeiten gewährleistet ist. - Das für die Ableitung von Niederschlagswasser im Außenbereich bzw. vom Brauchwasser im
Innenbereich notwendige Gefälle ist mit dem Untergrund herzustellen. - Das Mindestgefälle des Bodenbelages im Außenbereich darf 2 % nicht unterschreiten. Die Rauhigkeit der Oberfläche ist zu berücksichtigen.
- Fußbodenheizung: Vor Beginn der Verlegearbeiten ist gemäß Ö-NORM N 7560, Teil 2, die beheizte Fußbodenkonstruktion bauseits nachweislich auszuheizen.
- Bei Natursteinen sind bedingt durch die Besonderheit einer Steinsorte Farbschwankungen und Strukturschwankungen zulässig. Naturstein kann aufgrund der Witterung seine Farbe verändern, zB. Nachdunkeln usw.
- Kittungen sind kein Grund zur Beanstandung.
- Prüfungen des Untergrundes: Die Prüfung des Auftragnehmers hat nur mittels Augenschein und einfacher Hilfsmittel zu erfolgen.
- Bei Verlegung von Bodenplatten ohne Verlegeplan ist vor Beginn der Verlegearbeiten die Art des Plattenverbandes und der Fugenrichtung mit der Lage der Paßschare mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
- Beim Verlegen von Bodenplatten in verschiedenen Gefällen entstehen Überzähne.
- Pressfugen sind nicht zulässig.
- Verlegemörtel: Als Zuschlagsstoff ist für den Verlegemörtel eine Ausfallskörnung
z.B. 3 – 5 oder 4 – 8 zu verwenden. (Ausfallskörnungen dürfen keine Feinanteile enthalten!) - Die Dicke der Mörtelschicht beträgt bei befahrbaren Bodenplatten mindestens 4 cm
und bei nicht befahrbaren Bodenplatten mindestens 2 cm. - Bei gelieferter Ware errechnet sich die Gesamtfläche inkl. Fugenanteil.
- Retourware wird nur in einwandfreiem Zustand zurückgenommen!
- Es wird darauf hingewiesen, dass bei Natursteinen offene Poren vorhanden sind und darum eine
entsprechende Imprägnierung/Versiegelung vorgenommen werden muss! - Wir weisen darauf hin, dass Naturstein im Innenbereich nach der Verlegung gereinigt und
imprägniert werden muss. - Vor der Montage hat sich der Monteur zu vergewissern, ob das zu verlegende Gestein anfällig für Verwindungen und Verwerfungen (erhöhte Wasseraufnahme) ist.
- Gestein, das sich verwinden kann, muss mit einem schnell abbindenden Kleber verarbeitet werden.
Weiters muss es an der Oberfläche gewässert und mit Fließ abgedeckt werden, um das
Auftrocknen zu verzögern. - Bodenbeläge in Zementmörtel (auch Kleber, usw.) dürfen auf keinen Fall gesalzen werden,
da es ansonsten zu Schäden im Fugen- und Mörtelbereich kommen kann.